Lohnabrechnung Schweiz: AHV, ALV, BVG und Nettolohn erklärt
AHV, ALV, BVG und Nettolohn verständlich erklärt – mit Rechenbeispiel für 2026
AHV, ALV, NBU und BVG: Dieser Leitfaden erklärt alle Abzüge auf der Schweizer Lohnabrechnung – mit verifizierten 2026-Sätzen, einem Rechenbeispiel und einem kostenlosen Rechner.

Eine Lohnabrechnung wirkt auf den ersten Blick kompliziert. In der Schweiz folgt sie aber einer klaren Logik: vom Bruttolohn werden einige gesetzliche Sozialversicherungen abgezogen, übrig bleibt der Nettolohn. Dieser Leitfaden erklärt jeden Abzug verständlich – mit den verifizierten Sätzen für 2026.
Egal ob du als Arbeitgeber Löhne abrechnest oder als Arbeitnehmer deine Abrechnung verstehen möchtest: Wenn du AHV, ALV, NBU und BVG einmal verstanden hast, ist die Schweizer Lohnabrechnung kein Rätsel mehr.
Stand: 2026. Die Beitragssätze und BVG-Grenzbeträge werden jährlich überprüft. Die Zahlen in diesem Artikel sind für 2026 gegen die offiziellen Quellen (ahv-iv.ch, Synoptische Tabelle der Sozialversicherungen) abgeglichen.
Was ist eine Lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnung (auch Lohnausweis pro Monat oder Salärabrechnung) dokumentiert transparent, wie sich der ausbezahlte Lohn zusammensetzt. Sie zeigt drei Dinge:
- den Bruttolohn (inklusive 13. Monatslohn, Zulagen und Provisionen),
- die einzelnen Lohnabzüge (Sozialversicherungen),
- den Nettolohn, der tatsächlich ausbezahlt wird.
Spesen sind ein Sonderfall: Sie sind nicht AHV-pflichtig und werden separat zum Nettolohn ausbezahlt – nicht in die Berechnung der Abzüge einbezogen.
Brutto- und Nettolohn: der Unterschied
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Der Nettolohn ist das, was nach Abzug der Sozialversicherungen auf dem Konto landet.
Die Faustregel für die Schweiz: Beim Arbeitnehmer werden je nach Alter und Pensionskasse rund 10 bis 15 Prozent des Bruttolohns abgezogen. Ein grosser Teil davon ist die berufliche Vorsorge (BVG), die mit dem Alter steigt.
Welche Lohnabzüge gibt es in der Schweiz?
Auf einer Schweizer Lohnabrechnung tauchen typischerweise diese Abzüge auf:
| Abzug | Arbeitnehmer-Satz 2026 | Basis |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO | 5,30 % | gesamter Bruttolohn (keine Obergrenze) |
| ALV | 1,10 % | Lohn bis CHF 148'200 / Jahr |
| NBU (Nichtberufsunfall) | betriebsabhängig (oft ~1,3 %) | Lohn bis CHF 148'200 / Jahr |
| BVG (Pensionskasse) | alters- und reglementabhängig | koordinierter Lohn |
| KTG (Krankentaggeld) | freiwillig, variabel | Bruttolohn |
Dazu kommt für bestimmte Mitarbeitende die Quellensteuer (siehe unten). Wichtig: Arbeitgeber tragen zusätzlich eigene Anteile (bei AHV/IV/EO und ALV gleich hoch, bei der Pensionskasse mindestens gleich hoch).
AHV, IV und EO (5,30 %)
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung) und die EO (Erwerbsersatzordnung) bilden die erste Säule der Vorsorge. Der Gesamtbeitrag beträgt 2026 unverändert 10,6 % und wird paritätisch geteilt: 5,30 % trägt der Arbeitnehmer, 5,30 % der Arbeitgeber.
Dieser Abzug gilt auf dem gesamten Bruttolohn – es gibt keine Lohnobergrenze. Auch sehr hohe Löhne sind voll AHV-pflichtig.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Der ALV-Beitrag beträgt 2026 insgesamt 2,2 %, hälftig getragen – also 1,1 % für den Arbeitnehmer. Er fällt auf Lohnanteile bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 an (das entspricht CHF 12'350 pro Monat). Der frühere Solidaritätsbeitrag auf höheren Lohnanteilen wurde per 2023 abgeschafft.
Unfallversicherung: BU und NBU
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) unterscheidet zwei Teile: Die Berufsunfallversicherung (BU) zahlt der Arbeitgeber. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird in der Regel dem Arbeitnehmer abgezogen – sofern dieser mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet.
Der NBU-Satz ist betriebs- bzw. branchenabhängig und steht im Versicherungsvertrag. In unserem Rechner ist er deshalb frei editierbar (Standardwert rund 1,3 %). Auch hier gilt die Obergrenze von CHF 148'200 pro Jahr.
BVG / Pensionskasse und der koordinierte Lohn
Die berufliche Vorsorge (BVG, zweite Säule) ist meist der grösste Abzug. Versichert ist nicht der ganze Lohn, sondern nur der koordinierte Lohn. Für 2026 gelten diese Grenzbeträge (unverändert gegenüber 2025):
- Eintrittsschwelle: CHF 22'680 Jahreslohn – darunter besteht keine BVG-Pflicht.
- Koordinationsabzug: CHF 26'460 – dieser Betrag wird vom Jahreslohn abgezogen.
- Minimal koordinierter Lohn: CHF 3'780.
- Maximal koordinierter Lohn: CHF 64'260 (obere Limite CHF 90'720 minus Koordinationsabzug).
Die Berechnung lautet: Koordinierter Lohn = Jahreslohn − CHF 26'460, begrenzt auf das Band zwischen CHF 3'780 und CHF 64'260.
Der Beitragssatz steigt mit dem Alter. Die gesetzlichen Mindestsätze (Altersgutschriften) als Total und der hälftige Arbeitnehmer-Anteil:
- 25–34 Jahre: 7 % total → 3,5 % Arbeitnehmer
- 35–44 Jahre: 10 % total → 5,0 % Arbeitnehmer
- 45–54 Jahre: 15 % total → 7,5 % Arbeitnehmer
- 55–65 Jahre: 18 % total → 9,0 % Arbeitnehmer
Wichtig: Das sind gesetzliche Minima. Die effektiven Sätze legt das Reglement der jeweiligen Pensionskasse fest und kann höher sein.
13. Monatslohn und Zulagen
Der 13. Monatslohn ist Teil des AHV-pflichtigen Bruttolohns. Bei einer monatlichen Abrechnung wird er üblicherweise anteilig berücksichtigt (ein Zwölftel pro Monat) oder einmal jährlich ausbezahlt. Zulagen, Provisionen und Boni zählen ebenfalls zum beitragspflichtigen Bruttolohn.
Quellensteuer: für wen?
Die Quellensteuer wird bei bestimmten Mitarbeitenden direkt vom Lohn abgezogen – etwa bei Personen ohne Niederlassungsbewilligung C. Die Tarife sind kantonal und hängen von Einkommen, Zivilstand und Kinderzahl ab. Wegen dieser Komplexität blendet unser Rechner die Quellensteuer bewusst aus; sie muss bei Bedarf separat nach dem kantonalen Tarif berücksichtigt werden.
Beispiel: Lohnabrechnung berechnen
Nehmen wir einen Monatslohn von CHF 6'000, eine 35-jährige Person und einen NBU-Satz von 1,3 %:
| Bruttolohn | CHF 6'000.00 |
| AHV / IV / EO (5,30 %) | − CHF 318.00 |
| ALV (1,10 %) | − CHF 66.00 |
| NBU (1,30 %) | − CHF 78.00 |
| BVG (koord. Lohn CHF 45'540 × 5 % ÷ 12) | − CHF 189.75 |
| Total Abzüge | − CHF 651.75 |
| Nettolohn | CHF 5'348.25 |
Beträge werden in der Schweiz kaufmännisch auf 5 Rappen (CHF 0.05) gerundet. Bei einem 13. Monatslohn käme anteilig ein Zwölftel hinzu, das ebenfalls den Abzügen unterliegt.
Lohnabrechnung erstellen: Vorlage und Rechner
Du musst diese Berechnung nicht von Hand machen. Mit unserem kostenlosen Lohnabrechnungs-Rechner für die Schweiz gibst du Lohn, Alter und Optionen ein, siehst sofort alle Abzüge und den Nettolohn – und lädst die fertige Abrechnung als PDF herunter. Ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Lohnabrechnung Schweiz – kostenloser Rechner
AHV, ALV, NBU und BVG live berechnen und als PDF herunterladen. Gratis, ohne Anmeldung.
Zum Lohnabrechnungs-Rechner →Häufige Fragen
Wie hoch sind die Lohnabzüge in der Schweiz?
Fix sind AHV/IV/EO (5,30 %) und ALV (1,10 % bis CHF 148'200). Dazu kommen NBU (betriebsabhängig) und BVG (alters- und reglementabhängig). Insgesamt liegt der Arbeitnehmer-Abzug meist bei rund 10 bis 15 Prozent.
Wie berechne ich vom Brutto- den Nettolohn?
Nettolohn = Bruttolohn − Summe aller Sozialversicherungsabzüge. Steuerfreie Spesen werden danach zur Auszahlung addiert.
Was ist der koordinierte Lohn?
Der Teil des Jahreslohns, auf dem BVG-Beiträge berechnet werden: Jahreslohn minus Koordinationsabzug (CHF 26'460), begrenzt auf CHF 3'780 bis 64'260.
Ist der 13. Monatslohn AHV-pflichtig?
Ja. Der 13. Monatslohn, Zulagen, Provisionen und Boni gehören zum beitragspflichtigen Bruttolohn.
Fazit
Eine Schweizer Lohnabrechnung besteht aus wenigen, klar definierten Bausteinen: AHV/IV/EO und ALV sind fixe Prozentsätze, NBU ist betriebsabhängig und die Pensionskasse (BVG) rechnet auf dem koordinierten Lohn alters- und reglementabhängig.
Wer diese Logik kennt, kann jede Abrechnung nachvollziehen. Für die schnelle, korrekte Berechnung nimmst du am besten den Lohnabrechnungs-Rechner – inklusive PDF-Download. Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Lohnbuchhaltungsberatung.
🔹 Checkliste
Schweizer Lohnabrechnung – das gehört drauf
- ✓Bruttolohn inkl. 13. und Zulagen erfasst
- ✓AHV/IV/EO 5,30 % abgezogen
- ✓ALV 1,10 % (bis CHF 148’200) abgezogen
- ✓NBU-Satz korrekt eingesetzt
- ✓BVG auf koordiniertem Lohn berechnet
- ✓Spesen separat (nicht AHV-pflichtig)
- ✓Nettolohn auf CHF 0.05 gerundet
Unsicher, wo du starten sollst?
Wir schauen uns gerne kurz an, wo du aktuell stehst und welche nächsten Schritte für dich sinnvoll sind.
Ohne Verkauf. Einfach als Orientierung.
👉 Unverbindlich sprechen