Lohnabrechnung Schweiz erstellen
Berechne Brutto, Abzüge und Nettolohn nach Schweizer Sätzen (2026) und lade die fertige Abrechnung als PDF herunter – kostenlos und ohne Anmeldung.
Abrechnung
Arbeitgeber-Anteile (Info)
Berechnung ohne Gewähr und ersetzt keine Steuer- oder Lohnbuchhaltungsberatung. BVG- und NBU-Sätze sind betriebs- bzw. reglementabhängig. Quellensteuer ist nicht berücksichtigt.
Was gehört auf eine Schweizer Lohnabrechnung?
Eine korrekte Lohnabrechnung weist den Bruttolohn, alle Sozialversicherungsabzüge und den ausbezahlten Nettolohn transparent aus. In der Schweiz werden vom Bruttolohn AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) und – ab der Eintrittsschwelle – die berufliche Vorsorge (BVG) abgezogen. Spesen sind nicht AHV-pflichtig und werden separat zum Nettolohn ausbezahlt.
Die wichtigsten Abzüge im Überblick
- AHV / IV / EO
- Beitrag an Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Erwerbsersatz. Arbeitnehmer-Anteil 5.30% des Bruttolohns (2026).
- ALV
- Arbeitslosenversicherung: 1.1% des Bruttolohns bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200.
- NBU (Unfall)
- Nichtberufsunfall-Versicherung, vom Arbeitnehmer getragen. Der Satz ist betriebsabhängig (Default 1.3%).
- BVG (Pensionskasse)
- Berufliche Vorsorge auf dem koordinierten Lohn. Der Satz hängt vom Alter und vom Pensionskassen-Reglement ab; hier werden die gesetzlichen Mindestsätze verwendet.
Häufige Fragen
Welche Abzüge gehören auf eine Lohnabrechnung?
Standardmässig AHV/IV/EO (5.30%), ALV (1.1% bis CHF 148'200 Jahreslohn), NBU (betriebsabhängig) und BVG (ab Eintrittsschwelle, alters- und reglementabhängig). Optional kommt ein Krankentaggeld-Abzug (KTG) dazu.
Wie hoch ist der AHV-Abzug 2026?
Der Arbeitnehmer-Anteil für AHV/IV/EO beträgt 5.30% des Bruttolohns. Der Arbeitgeber trägt denselben Anteil.
Wie wird der BVG-Abzug berechnet?
Der BVG-Abzug bezieht sich auf den koordinierten Lohn (Jahreslohn minus Koordinationsabzug von CHF 26'460, begrenzt auf CHF 3'780 bis 64'260). Der Beitragssatz steigt mit dem Alter; massgebend ist letztlich das Pensionskassen-Reglement.
Wie komme ich vom Brutto- zum Nettolohn?
Nettolohn = Bruttolohn minus Summe aller Sozialversicherungsabzüge. Steuerfreie Spesen werden danach zur Auszahlung hinzugerechnet.
Kann ich die Lohnabrechnung als Vorlage herunterladen?
Ja. Du kannst die ausgefüllte Abrechnung mit einem Klick als PDF herunterladen – druckfertig im A4-Format und kostenlos.
Ist die Quellensteuer enthalten?
Nein. Die Quellensteuer ist kantonal und tarifabhängig und im MVP bewusst ausgeklammert. Für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende muss der entsprechende Tarif separat berücksichtigt werden.
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